Zweifelhaftes Weihnachtsgeschenk: Ost- West-Mindestlöhne in der Zeitarbeit zementieren Spaltung des Arbeitsmarktes
Regelungen der Bundesregierung gehen an der Realität vorbei/LAN fordern regional gestaffelte und branchenspezifische Lohnuntergrenzen
Der gestern von CDU/CSU und FDP eingeführte Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche geht an den Erfordernissen des Arbeitsmarktes vorbei und teilt den deutschen Arbeitsmarkt auch im 22. Jahr nach der Wiedervereinigung in Ost und West. Zu dieser Einschätzung kommen die Liberalen Arbeitnehmer Sachsen, Berlin-Brandenburg und Baden-Württemberg in einer ersten Stellungnahme. Der Mitglieder des Vereins fordern eine zügige Überarbeitung der ab dem 1. Januar in Kraft tretenden Verordnung.
Die LAN-Landesvorsitzenden Wolfgang Lesch (Sachsen), Martin Lebrenz (Berlin-Brandenburg) und Raphael Rupp (Baden- Württemberg) kritisieren insbesondere die willkürliche Einteilung der Mindestlöhne in einen Ost- und einen Westtarif. „Die Bundesregierung liegt dem gleichen Irrtum auf wie die Tarifniveau. Die Lohnhöhe darf sich einzig und allein an der Produktivität bemessen und nicht an den Lebenshaltungskosten am Produktionsstandort. Hätte die Bundesregierung diese ökonomische Grundregel beachtet, dürfte der Mindestlohn nicht nur zwischen Erfurt und Erlangen unterschiedlich ausfallen, sondern auch zwischen München und Bremen. Den in der Zeitarbeit beschäftigten Menschen in Ostdeutschland wird mit dem neuen Mindestlohn einmal mehr vor Augen geführt: Eure Arbeit ist, unabhängig der Produktion, weniger wert. Auf ein solch zweifelhaftes Weihnachtsgeschenk können die Arbeitnehmer gut und gerne verzichten“, so die LAN.
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