Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Aufgabenteilung bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen durch ARGEn
Die Aufgabenwahrnehmung durch gemeinsame Behörden der Bundesagentur für Arbeit und der kommunalen Träger, durch die ARGEn, ist nur als unglücklichste Form einer politischen Kompromisslösung zwischen Bund und Länder zu ver- stehen, die so nicht mit den verfassungsrechtlich Vorgaben des Grundgesetzes nicht im Einklang steht…
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