Standpunkte Liberale Arbeitnehmer Sachsen

Liberale Arbeitnehmer treten für mehr soziale Gerechtigkeit ein und bekennen sich zur sozialen Marktwirtschaft. Sie sind gegen soziale Kälte und den einseitigen Abbau des Sozialstaates.
LAN wollen den Reformstau bei den Sozialversicherungssystemen, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt überwinden helfen, die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger stärken und eine Basis für einen breiten partnerschaftlichen Konsens aller Akteure auf dem Arbeitsmarkt schaffen.
Sämtliche Einzelmaßnahmen sollen auf folgende übergeordnete Ziele ausgerichtet werden:

I. Beschäftigungsabbau stoppen

II. Arbeitsplätze sichern

III. Beschäftigung schaffen

IV. Einstellungsbarrieren beseitigen

V. Abwanderung aus Sachsen stoppen – Einstieg Jugendlicher in das Berufsleben und Sicherung der Berufsausbildung

VI. Ältere ins aktive Arbeitsleben integrieren – Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen

I. 1. Senkung der Lohnnebenkosten – Fehlanreize beseitigen

Es ist Überzeugung der LAN, dass der Beschäftigungsabbau in Sachsen nur gestoppt werden kann, wenn die Lohnnebenkosten sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer spürbar gesenkt werden. Dies kann aber nur gelingen, indem die Sozialversicherungssysteme konsequent auf das ihr eigene Versicherungsprinzip ausgerichtet werden. Versicherungsfremde Leistungen – egal in welchem Zweig der Sozialversicherung – sind grundsätzlich gesamtgesellschaftliche Aufgaben und gehören daher steuerfinanziert und nicht wie bisher – größtenteils beitragsfinanziert. Die Leistungserbringung in allen Zweigen der Sozialversicherung ist auszurichten auf ihre Wirksamkeit, Effizienz und Effektivität. Daneben sind Risiken im privaten Bereich auch privat zu versichern. Die Vollkaskomentalität, finanziert durch die Beitragszahler, muss endlich aufgegeben werden.

I. 2. Umbau der Sozialversicherungssysteme

LAN bekennen sich zur Aufrechterhaltung der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherungssysteme. Einseitige Verlagerungen werden nicht akzeptiert.
Es muss allerdings ein Umsteuern sowohl auf der Einnahmenseite als auch bei der Ausgabenseite erfolgen. Die Finanzierung der Sozialsysteme ist grundsätzlich auf eine breite Basis von Einzahlern zu stellen, damit der Faktor Arbeit entlastet wird. Darüber hinaus sind sämtliche Einkommensarten zur Finanzierung der Sozialversicherungssysteme heranzuziehen. Privilegierungen sind aufzuheben. Die Sozialversicherungssysteme müssen für den Bürger transparenter werden.

II. 1. Öffnung von Flächentarifverträgen

LAN vertreten den Standpunkt, dass die Akteure vor Ort – also die Betriebspartner – am besten in der Lage sind, wirksame Bündnisse zur Beschäftigungs- und Arbeitsplatzsicherung zu vereinbaren und durchzusetzen. Es bedarf dazu keiner Funktionäre. Deshalb sprechen sich die LAN für eine Flexibilisierung des gesamten Tarifrechts aus. Flächentarifverträge dürfen im Interesse der Beschäftigungs- und Arbeitsplatzsicherung betriebliche Bündnisse für Arbeit nicht be- oder verhindern. Da stets regionale Besonderheiten bestehen, ist insoweit dem betroffenen Bundesland ein Interventionsrecht einzuräumen, denn die Folgen einer verfehlten Tarifpolitik haben überwiegend die Länder und nicht der Bund zu tragen. Die Macht der Verbands- und Gewerkschaftsfunktionäre muss beschränkt und Kontrollmechanismen eingeführt werden.
Tarifautonomie darf nicht mehr dazu führen, dass ausschließlich die Interessen derjenigen vertreten werden, die im Arbeitsprozess stehen, ohne die gesamtwirtschaftliche Situation zu beachten. Organisierte Minderheiten dürfen nicht die Mehrheit regieren. Die Flächentarifverträge stellen sich als Hindernis dar und sollen abgeschafft werden. LAN wollen den Wandel! Es ist ein Umsteuerungsprozess „von unten nach oben“ einzuleiten, damit die Betriebspartner vor Ort gestärkt werden. Wir setzen uns für die Interessen Betriebspartner vor Ort ein.

II. 2. Flexibilisierung der Arbeitszeit

LAN sind der Auffassung, dass eine Flexibilisierung der Arbeitszeit einen bedeutenden Beitrag zur Beschäftigungssicherung zu leisten vermag. Flexibilisierung der Arbeitszeit darf aber nicht einseitig – ausschließlich zu Lasten der Arbeitnehmer – betrieben werden. Deshalb geht mit der Forderung nach flexiblen Arbeitszeiten, die Forderung nach der deren Absicherung einher. Arbeitszeitguthaben sind durch die Arbeitgeber wirksam gegen das Insolvenzrisiko abzusichern. Die Einsatzfelder der Arbeitszeitguthaben sind vielseitig. Sie können sowohl zur Kompensation von Arbeitsausfällen, zur Qualifizierung in den Betrieben als auch zur Verkürzung des Lebensarbeitsprozesses der Beschäftigten herangezogen werden.

II. 3. Beschäftigungsbrücke zwischen Alt und Jung

LAN setzen sich für eine vorausschauende und präventive Arbeitsmarktpolitik ein. Nach Überzeugung der LAN ist Altersteilzeit keine Form der Frühverrentung, sondern hat die Potenziale sowohl die Arbeitslosigkeit Älterer zu vermeiden als auch die Arbeitslosigkeit Jüngerer zu beenden. Durch diesen Beschäftigungspakt erhalten Jungendliche und junge Mensche die Möglichkeit zum Einstieg in ein aktives Arbeitsleben – ohne das die Sozialversicherungssysteme belastet werden. Dieser Ausgleichsprozess ist zeitlich zu entfristen und als fester Bestandteil aktiver Arbeitsmarktpolitik auszubauen und von tariflich vorgegebenen Diktaten zu befreien.

III. 1. Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten

Der Mittelstand ist der Beschäftigungs- und Wachstumsmotor in Deutschland und Sachsen. Deswegen wollen LAN mittelständische Unternehmen überall dort stärken, wo Beschäftigungsimpulse zu erwarten sind.

III. 2. Senkung der Steuerlast

Nicht die Konzerne, sondern die klein- und mittelständigen Betriebe sind von steuerlichen Belastungen zu befreien. Daher vertreten die LAN die Ansicht, dass klein- und mittelständige Betriebe zukünftig erheblich von Steuersenkungen profitieren müssen und die Steuerprivilegien der Konzerne im Sinne einer Harmonisierung überprüft und abzubauen sind. In diesem Zusammenhang ist zugleich über eine Umverteilung des Steueraufkommens nachzudenken.

III. 3. Neuordnung des Handwerksrechts

Nach Auffassung der LAN kann Beschäftigung nur geschaffen werden, wenn alle am Arbeitsprozess Beteiligten an einem Strang ziehen. Deshalb ist das Handwerksrecht zu erneuen und von traditionellen Regelungen zu säubern. Der Meistervorbehalt als Berufsvoraussetzung ist ausschließlich auf gefahrgeneigte Berufe zu beschränken.
Einfache Tätigkeiten sind davon zu befreien. Darüber hinaus sind Existenzgründer von Kammerbeiträgen freizustellen. Durch einen erleichterten Zugang zur Selbstständigkeit in den Handwerksbereichen werden zugleich die Anreize zur Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung verringert. Nur so kann ein sinnvoller Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit geleistet werden.

IV. 1. Änderung des Kündungsschutzes

Im Rahmen der Kompetenzteilung zwischen Bund und Ländern muß dem Land Sachsen die entsprechende Öffnungsklausel eingeräumt werden.

IV. 2. Arbeitnehmerüberlassung

LAN sind gegen Arbeitnehmerüberlassungen, die lediglich aus Kostengesichtsgründen zu Beschäftigungen beim Entleiher führen und Beschäftigte der Verleihfirmen zu Arbeitern zweiter Klasse abstempeln. Auch die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung muss sich den gesamtgesellschaftlichen Aufgaben stellen und zukünftig darauf ausgerichtet werden, dass der Verleih sich dem Ziel einer dauerhaften Beschäftigung beim Entleiher unterordnet. Leiharbeit darf nicht zur modernen Sklavenarbeit verkommen. Auch auf Landesseite sind derartigen Bestrebungen in geeigneter Weise entgegenzuwirken.

V. 1. Ausbildung Jugendlicher

Nach wie vor ist die Jugendarbeitslosigkeit eines der bedrückendsten Probleme in Sachsen. Neben dem Bemühen, arbeitslos gewordene Jugendliche zurück in die Berufswelt einzugliedern, muss verhindert werden, dass Jugendarbeitslosigkeit “nachwächst” und Jugendliche ganz aus dem Bildungs- und Qualifizierungsprozess herausfallen. Arbeitgeber dürfen die Ausbildung Jungendlicher nicht nur als Kostenbelastung, sondern müssen sie als Überlebensgarantie für ihre Unternehmen begreifen – als Investition in ihre Zukunft. Unternehmen, die am eigenen Bedarf orientiert ausbilden sollen bei Steuern und Sozialabgaben für die Auszubildenden spürbar entlastet werden.

V. 2. Ausbildungsabgabe

Liberale Arbeitnehmer sind gegen eine Ausbildungsabgabe.

V. 3. Neuordnung der Ausbildungsordnung

Die Ausbildungsordnung muss auf ihre arbeitsmarktpolitische Wirkung überprüft und entsprechend neu ausgerichtet werden. Es gibt sehr viele Betriebe, die keinen Meister beschäftigen und deshalb nach bisheriger Rechtslage nicht ausbildungsgeeignet sind.
Betriebe mit zur Ausbildung befähigten Mitarbeitern sollen, unter der Auflage der Weiterbildung des Mitarbeiters zum Ausbilder bei der IHK, ausbilden können und die Kosten der Weiterbildung, am Ergebnis (Abschlußnote IHK) der ausgebildeten Lehrlinge orientiert, erstattet bekommen. Zudem müssen neue Berufbilder zugelassen und die Ausbildungszeiten entsprechend verkürzt werden. Es müssen zukünftig auch Ausbildung mit niedrigeren Qualifikationsanforderungen – ausgerichtet am tatsächlichen Bedarf der Wirtschaft – möglich werden.

V. 4. Generationenpartnerschaft

Im Bereich der Rentenversicherung wird der Generationenvertrag oft dazu herangezogen, die Verpflichtung zur Zahlung der heute Beschäftigten in die Rentenkasse zu legitimieren ohne das die Beitragszahler wissen, welche Renten sie später einmal erhalten werden. Diese Verpflichtung verstehen LAN aber keinesfalls einseitig. Es kann keine Einbahnstraße sein, die die jungen Arbeitnehmer verpflichtet und Ältere befreit. Damit auch zukünftig die Beitragsleistungen in alle Zweige der Sozialversicherung einfließen können, müssen sich ältere Arbeitnehmer zur Generationenpartnerschaft bekennen.
Konkret heißt das, dass die noch in Beschäftigung stehenden älteren Arbeitnehmer, Arbeitspotenziale für die gerade Ausgebildeten frei machen und dafür entsprechende Entschädigungen bzw. Begünstigungen erhalten. Dafür werben LAN.

VI. 1. Frühverrentung stoppen

LAN wollen die klassischen Frühverrentungsmechanismen nicht mehr hinnehmen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass das angestrebte Ziel, die Arbeitslosigkeit insbesondere älterer Arbeitnehmer nicht in dem angestrebten Maße erreicht wurde. Ältere Arbeitnehmer dürfen nicht ausschließlich zu Lasten der Beitragszahler einen Übergang in die Altersrente zu ermöglicht bekommen. Das Ziel aller Akteure auf dem Arbeitsmarkt muss sein – weg von der Frühverrentung und hin zur Nutzung und Reaktivierung der Qualifikationen Älterer. Unter diesem Gesichtpunkt muss eine Neuausrichtung aller arbeitmarktpolitischen Instrumentarien als proaktive Instrumente einer präventiven Arbeitsmarktpolitik erfolgen.

VI. 2. Aktivierung arbeitsmarktpolitischer Instrumente

Die arbeitmarktpolitische Wirkung von Instrumenten des so genannten Zweiten Arbeitsmarktes, beispielsweise von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mag durchaus umstritten sein. LAN fordern daher ein Bekenntnis zu einem ehrlichen Zweiten Arbeitsmarkt und wollen mit entsprechenden Kofinanzierungen derartige Maßnahmen, die insbesondere eine sozialpädagogische Betreuung und damit letztlich einer Integration in den ersten Arbeitsmarkt dienlich sind, unterstützen. Insoweit werden zukünftig zusätzliche Landesmittel zu mobilisieren sein, denn Verantwortung kostet auch Geld. Ohne die Generierung entsprechender Mittel kann es keine Arbeitsmarktpolitik und damit auch keinen sozialen Ausgleich geben. Langzeitarbeitslosigkeit muss mit allen Mitteln bekämpft werden. Sie muss die Ausnahme und nicht mehr die Regel in Ostdeutschland und insbesondere in Sachsen werden. Die Reform der Gemeindefinanzen ist durch ABM zu begleiten. Verbessert sich die Finanzsituation der Kommunen, sind diese auch wieder in der Lage, Aufträge an private Unternehmen zu vergeben. In diesem Umfang kann dann ABM zu Gunsten des ersten Arbeitsmarktes zurückgefahren werden.

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