Sozialfond à la Beck wird soziales, bürokratisches Monster

Die Schaffung eines Sozialfonds à la Beck lehnen wir liberalen Arbeitnehmer als bürokratisches Monster ab. Eine Mitarbeiterbeteiligung muß sich an den Gewinnen des Unternehmens orientieren, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Eine Beteiligung an Gewinnen soll motivierend auf den Beschäftigten wirken und kein weiterer subventionierter Sozialfond sein. Da die Unternehmen unterschiedlich an dem jetzigen
konjunkturellen Aufschwung partizipieren und übrigens Mitarbeiter aus kleineren Unternehmen schon am ‚Start— beteiligt sind, lehnen wir die Beck-Fantasien ab.

So wie die Ideen der Mitarbeiter in den Betrieben (in großen Unternehmen bzw. Konzernen Ideenmanagement genannt) in bare Münze umgewandelt werden, so muss im Umkehrschluss der Arbeitnehmer an den Gewinnen beteiligt werden. Solange in den Führungsetagen bei einzelnen Unternehmern und Gewerbetreibenden nur an die eigene Gewinnmarge gedacht wird, bleibt eben ein gewisser fader Nachgeschmack. Die Politik kann (in einer Demokratie) das Problem nicht lösen und wenn sie noch so viele Gesetze und Verordnungen erlässt. Das zeigen die vorhandenen Mindestlöhne (z. B. Baugewerbe), die dann doch nicht gezahlt werden, weil vielen Beschäftigten die Lobby fehlt, die diese Gesetze durchsetzt.

Arbeitgeber aller Couleur müssen mit Nachdruck sensibilisiert werden, dass man Gewinne nur mit und nicht gegen die Mitarbeiter erzielen kann!

Deshalb fordern wir in Unternehmen ohne Lobby (Gewerkschaften, Betriebsräte u.ä.) für Arbeitnehmer, freiwillig ein ‚vier Augen Prinzip— einzuführen. Aus der Bilanz des Betriebes können beide Seiten erkennen, wie das Unternehmen a m Markt aufgestellt ist und dabei sollte man sich über die Gewinnbeteiligung im Betrieb verständigen. Dabei geht es uns nicht darum, die Gewinnmarge desjenigen, der das unternehmerische Risiko zu schmälern. Die teilweise unverschämte Ausnutzung der Arbeitsmarktlage in Ostdeutschland ist dagegen aber nicht mehr hinnehmbar.

Eine unberechtigte Leistungslohn-Zurückhaltung (oder Mitarbeiterbeteiligung) bedeutet nicht nur für den Mitarbeiter und dessen Familie einen Kaufkraftverlust, sondern kostet uns alle (also der Gesellschaft) viel Geld. Es ist eine Leistungsverweigerung die vor allem kleine und mittelständige Unternehmen, genauso wie Gewerbe- und Handeltreibende zu spüren bekommen.

Nicht nur Eigentum verpflichtet, sondern auch der Umgang mit dem Humankapital !

Wolfgang Lesch
Vorsitzender

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